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Die Familienverbände werden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg gefördert.
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13.10.2016
 
Wo bleibt die dringend notwendige Reform des Unterhaltsvorschusses?
 
Berlin, 12. Oktober 2016. Anlässlich der heutigen Befassung des Kabinetts mit der Anhebung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und der
Erhöhung des Kinderzuschlags fordern die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände, über diese Minimal-Maßnahmen die
ursprünglich vorgesehene Reform des Unterhaltsvorschusses nicht aus den Augen zu verlieren. Der angekündigte Gesetzentwurf zur Reform
des Unterhaltsvorschusses muss zügig vorgelegt werden und darf nicht dem Finanzstreit zwischen Bund und Ländern zum Opfer fallen. Der
Unterhaltsvorschuss leistet, wie der Kinderzuschlag, einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut. Die vorgesehene minimale
Anhebung des Kindergeldes trifft die Bedürfnisse der Familien dagegen ganz und gar nicht.
 
„Mit dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss hat das Familienministerium zwei wichtige Familienleistungen auf die Agenda gesetzt“,
erläutert Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF. „Reformen sind bei beiden Maßnahmen dringend notwendig, doch nach den
Verhandlungen mit dem Finanzministerium und in der Koalition ist von den guten Ansätzen leider wenig übrig geblieben.“
 
Die Abschaffung der Altersbegrenzung und der Höchstbezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss ist zwingend notwendig, um erhebliche
Versorgungslücken bei den Kindern von Alleinerziehenden zu beseitigen und deren Armutsrisiko zu verringern. Jedes Jahr fallen etwa
70.000 Kinder aus dem Leistungsbezug, weil sie einen der Grenzwerte erreichen. Die Familienverbände fordern deshalb seit langem, die
sachlich unbegründeten Beschränkungen aufzuheben und unterstützen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, den
Unterhaltsvorschuss durchgehend bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Die Koalition hat sich auf eine entsprechende Initiative geeinigt,
doch wann das Gesetz kommen wird, bleibt weiterhin unklar. Die Familienverbände fordern zusätzlich, dass zukünftig beim
Unterhaltsvorschuss nicht länger das volle Kindergeld angerechnet wird, sondern die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil
verbleibt, so wie es im Unterhaltsrecht gängige Praxis ist und auch der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt entspricht.
 
Die Familienorganisationen begrüßen die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem
Einkommen, betonen jedoch, dass Alleinerziehende davon leider kaum profitieren: Sie gehen durch die Anrechnung von Unterhalt auf den
Kinderzuschlag oft leer aus. Ein grundsätzlicher Reformbedarf besteht zusätzlich, um auch Familien mit geringem Einkommen, das nur knapp
über der Höchsteinkommensgrenze liegt, besser zu unterstützen. Derzeit bricht der Zuschlag für diese Familien abrupt weg, es fehlt ein
fließender Übergang im Grenzbereich.
 
Die Familienorganisationen betonen, dass für eine effektive Armutsvermeidung insbesondere von Kindern die Verbesserung von
Einzelmaßnahmen nicht ausreicht. Noch weniger gelingt dies allein mit einer rein pflichtgemäßen Erhöhung des Kinderfreibetrages und des
Kindergeldes. Die AGF fordert ein Gesamtkonzept, das Armut effektiv verhindert und sicherstellt, dass die Bedarfe aller Kinder, auch an sozialer
Teilhabe, gedeckt sind.
 
Pressemitteilung der AGF (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisation e.V.)
 
 
26.09.2016
 

"FAMILIEN! verstanden? - zur Wahrnehmung verschiedener sozialer und kultureller Familienbilder"

 

Der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Berlin und der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Fachreferat Kinder-, Jugend- und

Familienhilfe laden zu einer Diskussionsrunde im Rahmen der Interkulturellen Woche am

 

05. Oktober 2016; 19.00 – 21.00 Uhr

im Pfarrzentrum St. Ludwig, Thomas-Morus-Saal;

Ludwigkirchplatz 10, 10719 Berlin

ein.

 

An der Gesprächsrunde werden teilnehmen: Prof. Dr. Ulrike Kostka; Theologin, Diözesancaritasdirektorin, Ender Cetin; Vorsitzender

der DITIB-Sehitlik Türkisch Islamische Gemeinde zu Neukölln e.V., Thomas Härtel; Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen,

Sigird Klebba; Staatssekretärin für Jugend und Familie sowie Experten aus den Bereichen Schule, KiTa und Stadtteilarbeit.

 

Im Anschluss gibt es Gelegenheit zu weiterführenden Gesprächen.

Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, würde aber die Planung erleichtern.

 

Anmeldung und Information:

Matthias Milke

Familienbund der Katholiken im Erzbistum Berlin

www.familienbund-berlin-brandenburg.de

milke@familienbund.org

Tel.: 030 326 756 15

Fax.: 030 326 756 20

 
 
28.06.2016
 
Neuer „Ratgeber für Familien 2016/17“ erschienen!

Mit dem „Ratgeber für Familien“ halten Sie eine bewährte Übersicht in den Händen, die Ihnen Informationen zu zahlreichen familienrelevanten
Themen gibt und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. So informiert er unter anderem über Hilfen für schwangere Frauen, Elterngeld und
Elternzeit, über finanzielle Leistungen sowie Steuererleichterungen für Familien, Kinderbetreuung und Angebote für Familien mit behinderten
oder pflegebedürftigen Kindern. Damit ist er für alle Familien eine wichtige Hilfestellung. Die aktualisierte Ausgabe berücksichtigt wieder
sozial- und familienpolitische Veränderungen – wie etwa beim Kinderzuschlag, beim BAföG oder beim Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.
 
Der Ratgeber für Familien wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des MASGF des Landes Brandenburg herausgegeben. Er versteht sich als
Wegweiser zu öffentlichen und privaten Hilfsangeboten. Er ersetzt keine persönliche Beratung im Einzelfall. Rechtsverbindliche Auskünfte
erhalten Sie bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Informationen sind mit größter Sorgfalt recherchiert worden. Angebote
und Informationen können sich jedoch durch aktuelle Entwicklungen ändern. Das MASGF bittet um Verständnis, dass für Vollständigkeit,
Richtigkeit, Aktualität, Fehler redaktioneller oder technischer Art, Auslassungen usw. keine Haftung übernommen werden kann.
 
 
28.06.2016
 
Weitere Termine der LAGF
 
 - 03.09.2016 Informationsstand auf der Ehrenamtsmeile beim BRANDENBURG – TAG 2016 in Hoppegarten
 
 - 21.09.2016 Fachtagung „Alleinerziehende nicht allein lassen – Herausforderungen und Perspektiven“ in der IHK Potsdam. Veranstalter ist
   das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zusammen mit der LAGF
 
 - 24.11.2016 Familienbildungsmesse in Potsdam
 
 
08.04.2016
 
Pressemitteilung der AGF (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.)
 
Hohe Kita-Qualität gefordert!
Familienorganisationen veröffentlichen Qualitätskriterien
 
Berlin, 07. April 2016. Anlässlich der aktuellen Diskussion um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kitaplätze stellen die
Familienorganisationen der AGF dazu ein Positionspapier vor. Mit dem Ziel, eine hohe Qualität in den Kitas zu erreichen und zu sichern machen
sie darin konkrete Vorschläge für Qualitätsstandards in wesentlichen Bereichen.

„Im quantitativen Ausbau der Kita-Plätze hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan“, so die Vorsitzende der AGF, Christel
Riemann-Hanewinckel, „jedoch bleibt die Diskussion über die Qualität dahinter zurück. Hierfür haben wir mit dem Papier wichtige
Qualitätskriterien vorgelegt, an deren Umsetzung möglichst schnell gearbeitet werden muss.“
 
Das Positionspapier „Handlungsfelder für eine hohe Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas“ geht dabei vor allem auf
folgende Qualitätsaspekte ein:
 - Zugang zur Kinderbetreuung und deren Öffnungszeiten,
 - Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte,
 - Fachkraft-Kind-Relation und die maximale Gruppengröße,
 - Entwicklung von Leitlinien der pädagogischen Arbeit,
 - Erziehungs- und Bildungspartnerschaft sowie
 - langfristige Qualitätssicherung.
 
Für die einzelnen Qualitätsaspekte machen die Familienorganisationen jeweils konkrete inhaltliche Vorschläge. So fordern sie z. B. bundesweit
einheitliche Qualitätsstandards und eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 (bei Kindern von ein bis drei Jahren). Die Familien sollen einen Anspruch
auf ein Ganztagsangebot haben, wobei sie nur entsprechend ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit an den Kita-Kosten beteiligt werden sollen.
Außerdem soll zumindest ein Teil der pädagogischen Fachkräfte über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die
Familienorganisationen pädagogische Leitlinien mit einem wirklich inklusiven Ansatz, in dem die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf die
individuelle Begleitung und Unterstützung des Kindes abzielt. Weitere Auszüge mit wesentlichen Aussagen finden sich im Anhang.

Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-, Landes-
und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten.

Das Positionspapier wurde in einem Diskussionsprozess mit Veranstaltungen und Fachgesprächen erarbeitet, in die das Fachwissen von
zahlreichen Expert/innen unterschiedlicher Perspektiven eingeflossen ist.
(2.398 Zeichen inkl. Leerzeichen; Folgeseite: Kernaussagen des Positionspapiers)
 
Kernaussagen des Positionspapiers der AGF für eine hohe Qualität in der Kita Das Gesamtpapier ist abrufbar auf der Website der

 - Qualitätsstandards: Insgesamt muss es für die Qualität der Kitas verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich
   fundierte Standards geben.

 - Öffnungszeiten und Kosten: Viele Einrichtungen sind als Halbtagseinrichtungen konzipiert oder haben Öffnungszeiten, die mit
   einer beruflichen Vollzeittätigkeit nicht vereinbar sind. Zudem scheitert für ein Drittel der Eltern die außerfamiliäre Betreuung an
   hohen Kosten. Daher sind die Familien nur entsprechend ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit an den Kita-Kosten zu beteiligen
   und es sollte für alle Kinder einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz geben. Während längerer Schließzeiten, z. B. in den Ferien,
   müssen vertraute Betreuungsangebote für Kinder verfügbar sein, zudem sind tragfähige Lösungen für die Randzeiten- und
   Nachtbetreuung zu entwickeln.

 - Ganzheitlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag: Bildung in der Kita gilt nicht der Ansammlung von verwertbarem Wissen,
   sondern unterstützt die umfassende Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Kindes. Insofern muss die pädagogische Arbeit
   einem ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag folgen. Sie soll die Erziehungs- und Bildungsleistungen der Familien
   ergänzen und unterstützen und dabei eine umfassende soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes
   anstreben. Die Kinder selbst sind im Kita-Alltag angemessen zu beteiligen.

 - Vielfalt und Individualität: Die Kinder in den Einrichtungen spiegeln die Vielfalt der Gesellschaft und der Familien wider, aus
   denen sie kommen. Sie haben unterschiedliche Bedarfe an Unterstützung und pädagogischer Begleitung. Insofern muss in einem
   wirklich inklusiven Ansatz die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf die individuelle Begleitung und Unterstützung des Kindes
   abzielen. Die Bildung und Erziehung muss somit einer Pädagogik der Vielfalt folgen, in der verschiedene Fähigkeiten,
   Begabungen und Erfahrungen - auch kultureller Art - im Alltag der Kita grundsätzlich als gleichwertig sichtbar und erlebbar sind.
   Die Kita-Angebote und -strukturen müssen an den individuellen Bedarfen der Kinder und ihrer Familien ausgerichtet werden. Sie
   müssen der Inklusion und interkulturellen Öffnung Rechnung tragen.

 - Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Die Fachkraft-Kind-Relation ist ausschließlich auf pädagogisch qualifizierte
   Fachkräfte anzuwenden und ist auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit von Personal zu gewährleisten. Das Verhältnis
   sollte bei 1:4 für Kinder von ein bis drei Jahren und bei 1:9 für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegen. Hinsichtlich der
   Gruppengröße empfiehlt sich für Kinder unter drei Jahren eine maximale Gruppengröße von höchstens acht Kindern und ab drei
   Jahren von höchstens 18 Kindern.

 - Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft: Die Qualität der Beziehungen zwischen Kind, Eltern und Fachkraft ist ein wichtiger Faktor für
   den Erfolg der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit. Die Familien sind die primären Orte für die Erziehung,
   Persönlichkeitsentwicklung und Bildung der Kinder. Sie üben diese Verantwortung zunehmend in Zusammenarbeit mit den
   Betreuungseinrichtungen aus. Zentraler Punkt dieser gemeinsamen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist das Wohl des Kindes
   unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation. Daher müssen alle Eltern beteiligt werden – unabhängig vom
   familiären Hintergrund.

 - Ausbildung der Fachkräfte / Erziehungsberufe: Dem Fachkräftemangel sollte durch eine größere Attraktivität des
   Erzieher/innen-Berufs, der Aufstiegschancen sowie Neuorientierungen ermöglicht, begegnet werden statt durch den Einsatz von
   nicht ausreichend geschultem Hilfspersonal. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher sollte bundeseinheitlich geregelt werden.
   Zumindest ein Teil der pädagogischen Fachkräfte und in jedem Fall die Leitung sollte über eine Hochschulausbildung, mindestens
   auf Bachelorniveau, verfügen, wobei auch eine entsprechende Fortbildung für Erzieher/innen an Hochschulen möglich sein muss.
   Mittelfristig anzustreben wären Hochschulabschlüsse bei etwa 25 Prozent der Fachkräfte, die direkt mit den Kindern arbeiten.
   Zudem sollte die fachliche Ausbildung aktualisiert und stärker mit der Kita-Praxis verzahnt werden.
 
 
18.03.2016
 
Pressemitteilung der AGF (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.)
 
Mehrbedarf für Trennungskinder!

Berlin, 18. März 2016. Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Rechtsvereinfachung im SGB II im Bundesrat fordern die
Familienverbände die Einführung von Umgangsmehrbedarfen für Kinder getrennt lebender Eltern im SGB II-Bezug. Die bisher vorliegenden
Regelungsentwürfe setzen lediglich die Mangelverwaltung zwischen den Eltern fort und folgen vor allem dem Ziel, die öffentliche Hand
zu entlasten. Die AGF fordert ein Gesetz, das die tatsächlichen Bedarfe der Kinder für eine ausreichende Existenzsicherung berücksichtigt.

„Im SGB II muss ein Umgangskinder-Mehrbedarf eingeführt werden,“ erklärt Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF, „nur so kann das
Existenzminimum für Kinder getrennt lebender Eltern, die sich regelmäßig in zwei Haushalten aufhalten, tatsächlich sichergestellt werden.“

Hat ein Kind nach Trennung oder Scheidung Umgang mit beiden Elternteilen, soll nach den aktuellen Plänen das Sozialgeld für die Kinder
tageweise aufgeteilt und den jeweils betreuenden Haushalten zugerechnet werden. Dies trifft Alleinerziehendenhaushalte im SGB II empfindlich.
So entsteht, vor allem in Armutssituationen ein konkreter Anreiz, möglichst wenig Umgangstage für den anderen Elternteil zu realisieren.
Hinzu kommen Kürzungen ohne Not: Das Sozialgeld soll künftig auch dann in Alleinerziehendenhaushalten gekürzt werden, wenn das Kind
Umgang mit dem anderen Elternteil hat, ohne dass dieser selbst hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist. Diese Regelung stellt in der Praxis eine
Verschlechterung für sehr viele Kinder alleinerziehender Eltern im SGB II dar. Das eigentliche Problem bleibt von diesen Entwürfen dagegen
unangetastet. Kinder, die regelmäßig in den Haushalten beider Elternteile verkehren, brauchen bestimmte Güter schlicht doppelt. Die in der
AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern daher, den höheren Bedarf der Kinder für ihre Existenzsicherung bei wechselndem
Umgang durch Einführung eines Umgangskinder-Mehrbedarfs anzuerkennen.
 
„Das Prinzip der anteiligen Aufrechnung der Umgangstage zwischen den Eltern folgt einer Logik, die voraussetzt, dass mit dem Kind auch sein
Zimmer, das Kinderbett und weitere benötigte Dinge von einem Elternteil zum anderen wechseln.“ verdeutlicht der Geschäftsführer
der AGF. „In der Praxis ist das natürlich Unsinn. Die aus dem Umgang entstehenden Mehrbedarfe müssen daher im SGB II
berücksichtigt werden.“
 
 
26.01.2016
 
Sitzung der LAGF
 
Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände trafen sich beim Deutschen Familienverband zu ihrer ersten Sitzung im
neuen Jahr. Neben der Information aus den einzelnen Verbänden verständigten sich die GeschäftsführerInnen zu Vorhaben im Jahr 2016
und legten die Termine für die weiteren Sitzungen fest.
 
Traditionell erfolgte die Übergabe der Federführung für das Jahr 2016 an die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.
 
 
Januar 2016
 
Familienurlaub 2016
 
Förderbedingungen für Zuschüsse zu den Familienferien
 
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die Gewährung von
Zuschüssen für Familienferienreisen vom 22.12.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Brandenburg –Nr. 3 vom 27. Januar 2016
 
Die Ferienzuschüsse an Familien werden durch das Land Brandenburg seit über 20 Jahren vergeben. Über 1.200 brandenburgische Familien
nutzten im letzten Jahr diese Möglichkeit, um gemeinsam zu verreisen. Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen; auch Großeltern,
die gemeinsam mit Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden.
 
Auszug aus den Förderbedingungen:
 
- förderfähig sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen und auf Zeltplätzen (neue Regelung ab 2016)
 
- die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied 8,00€
 
- der bewilligte Zuschuss wird vor Reisebeginn ausgezahlt
 
- Familien, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag oder
  Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse ohne weitere Einkommensprüfung
 
- bei allen anderen Familien darf das Familieneinkommen 150% der Regelleistung des ALG II bzw. des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für
  die Unterkunft und Heizung nicht überschreiten. Maßgeblich sind die am Jahresanfang gültigen Sätze.
 
- für die Erholungsaufenthalte gibt es keine Einschränkung bei der Auswahl der Urlaubsländer
 
- als Nachweis für die durchgeführte Reise muss nach Rückkehr der Beleg über die Bezahlung der Unterkunft eingereicht werden
 
- Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie sind im Merkblatt zu finden.
 
Anträge sind direkt an das
 
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Dezernat 53
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-853  zu richten.
 
 
 
 
 
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